01. April 2021

UPDATE: MI dementiert Meldung der Landesdatenschutzbeauftragten - Ende mit NIMES auf Privathandys?

Das Innenministerium hat nach einem Gespräch zwischen Innenminister Pistorius und der Landesbeauftragten für den Datenschutz, Barbara Thiel, offensichtlich entschieden, dass NIMES bald nur noch auf dienstlichen Geräten genutzt werden darf. Frau Thiel hatte deutlich gemacht, dass nicht NIMES das Problem sei, sondern die Risiken des bring-your-own-device (BYOD), also die Nutzung auf privaten Geräten, eine Gefahr für den Datenschutz darstellt und deshalb zu verbieten ist. 

Es hatte sehr lange gedauert, bis das Innenministerium endlich eine Messenger-Lösung entwickelt hatte, die den Ansprüchen einer modernen und sicheren Kommunikation in der Polizei Rechnung trägt und zugleich auch alltagstauglich ist. 

Nach der langersehnten Einführung ist dieses Instrument aus der Einsatzbewältigung und internen Kommunikation mittlerweile nicht mehr weg zu denken. In wenigen Sekunden erreichen zum Teil lebensrettende Informationen alle Polizeibeamtinnen und –beamten, die gerade online sind. Insbesondere bei der Fahndung nach Straftäter/innen, vermissten Kindern und abgängigen Seniorinnen und Senioren sind Lichtbilder in kürzester Zeit auf den privaten Mobiltelefonen der Kolleginnen und Kollegen. 

Aber auch Fotos von Unfallorten und anderen polizeilichen Sachverhalten können über NIMES auf die dienstlichen Rechner und von dort unkompliziert in die Vorgänge übertragen werden.  

Besonders bewährt hat sich der Messenger in den Pandemiezeiten, bspw. für das Angebot kurzfristiger Impftermine und für die schnelle Information von aktualisierten Verordnungen.

Aber auch für oftmals kurzfristig notwendige Änderungen von Dienstplänen ist NIMES aus dem Polizeialltag nicht mehr wegzudenken. 

Warum war aber überhaupt die Nutzung auf Privathandys notwendig? „Weil es viel zu wenige dienstliche Geräte dafür gibt. Deshalb stellen wir als Beschäftigte der Polizei unserem Dienstherrn schon immer unsere privaten Mobiltelefone zur Verfügung - unentgeltlich“, erläutert DPolG-Chef Patrick Seegers. „Falls das Verbot tatsächlich so umgesetzt wird, wird die Ausstattung aller Polizeibeamtinnen und –beamten mit dienstlichen Handys aber kaum zu finanzieren sein. Wir sprechen hier immerhin von zweistelligen Millionenbeträgen, um den status quo zu halten.“

Erneut scheinen datenschutzrechtliche Beschränkungen die polizeiliche Arbeit zu erschweren. 

Will das die Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger wirklich? Wir glauben das nicht. 

Der Geschäftsführende Landesvorstand

 

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