29. Januar 2025

Die temporäre Reduzierung der Bereitschaftspolizei und die Auswirkungen

Die Versetzung von mindestens 120 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten als Ausgleich für ein personalplanerisches Missmanagement innerhalb der Polizei Niedersachsen ist nicht hinnehmbar!

Auch wenn Weihnachten vorbei ist, ist das Lied „Alle Jahr wieder“ passend für die personalplanerischen Maßnahmen des LPP um die anscheinend plötzlich aufgetreten Personaldefizite diesmal innerhalb des ESD in den Flächendirektionen bis 2027 zu kompensieren.

Wie bereits in der Vergangenheit, damals das sog. 150er-Programm zur Stärkung der Ermittlungsdienste, wird wieder auf das Personal der Bereitschaftspolizei zurückgegriffen, um jetzt die Personaldefizite im ESD auszugleichen. Folglich wird hierdurch die Bereitschaftspolizei um mehr als eine Hundertschaft reduziert werden.

Die vielen Danksagungen und Lobeshymnen der letzten Jahre für die Arbeit der Bereitschaftspolizei und die immer wieder betonte Wichtigkeit der Bereitschaftspolizei innerhalb der Sicherheitsarchitektur der Polizei des Landes Niedersachsen durch die Flächenbehörden bewahren sie auch diesmal nicht vor einer deutlichen Reduzierung.

Es fühlt sich für die Angehörigen der Bereitschaftspolizei mal wieder wie ein Schlag ins Gesicht an, wenn auf der eine Seite gelobt und auf der anderen Seite durch Reduzierung die Verzichtbarkeit von einem nicht unwesentlichen Teil des Personals aufgezeigt wird.

Ebenso erinnert die Art und Weise des Zustandekommens dieser Entscheidung eher an einen Führungsstil einer längst vergangenen Polizei und nicht einer mit einer Strategie und neuen Führungsinstrumenten ausgestatteten Polizei 2025. 

Unabhängig von den Hintergründen zur aktuellen Situation in den ESD‘en der Fläche, sind sicherlich zeitgerechte Übergangslösungen nötig. Hier wäre die Bereitschaftspolizei bereit gewesen, an einer gemeinsamen Lösung mitzuarbeiten, wie sie es in der Vergangenheit auch immer bewiesen hat. Denn die immer wieder gelobte Flexibilität, ständige Veränderung in der Aufgabenbewältigung und Ausrichtung, um weiterhin als Bereitschaftspolizei einen erfolgreichen Beitrag für die Sicherheit der Menschen in Niedersachsen zu leisten, gehört zu den anerkannten Stärken der Bereitschaftspolizei Niedersachsen. Viele Lösungen für vergangene Problematiken/Herausforderungen wurde im Nachhinein sogar dauerhaft in der Polizei implementiert. Gerade hierin zeigt sich, dass Lösungen zu Problemen einen Beitrag zur wichtigen Weiterentwicklung der Polizei leisten, um damit den unterschiedlichen Erwartungen gerecht zu werden.

Diese Qualität und nachhaltige Möglichkeit der Weiterentwicklung schien wieder einmal nicht gewollt zu sein, so dass sich seitens des LPP für den Griff in die „Personalreserve“ der Polizei Niedersachsen, die Bereitschaftspolizei, entschieden wurde.

Die Folgen für die gesamte Polizei Niedersachsen werden spürbar sein, da die Anzahl der geschlossenen Einsätze und der damit verbundene Kräftebedarf seit Jahren, der überwiegend aus der Bereitschaftspolizei gestellt wird, ansteigt. So wurden die Einheiten der Bereitschaftspolizei im letzten Jahr insgesamt mehr als 1500 Mal in Niedersachsen eingesetzt. Um das beschlossene Personaldefizit der Bereitschaftspolizei zu kompensieren, wird der vermehrte Einsatz von sog. Aufrufeinheiten aus den Flächenbehörden nötig werden. Die Angehörigen dieser Aufrufeinheiten rekrutieren sich Größtenteils sich aus dem ESD, was hier temporär zu größeren als durch die personelle Verstärkung geschlossene Lücken führen wird.

Auch der vermehrte Einsatz von Bereitschaftschaftspolizeieinheiten aus anderen Bundesländern bei größeren Einsatzlagen mit den damit verbundenen Kosten (u.a. Unterbringung) wird zur Einsatzbewältigung nötig sein. Trotz vorhandener Verpflichtungen der Länder sich bei entsprechenden Großlagen zu unterstützen, wird fraglich sein, wie die anderen Länder sich positionieren, wenn Niedersachsen sein eigenes Engagement aufgrund des nicht vorhandenen Personals deutlich zurückfahren muss.

Wie bereits beim sog. 150er-Programm festgestellt, werden insbesondere die Einheiten mehr außerhalb ihres örtlichen Einzugsbereichs eingesetzt werden müssen, um den Einsatzbedarfen gerecht zu werden. Dies führt u.a. zu einem erhöhten Verschleiß an Fahrzeugen und höheren Kraftstoffkosten und ist insbesondere vor dem Hintergrund der zukünftigen sehr knappen Haushaltsmittel in diesem Bereich als kritisch zu betrachten.

Die größte Auswirkung haben nicht zuletzt die verbliebenen Angehörigen in der Bereitschaftspolizei zu tragen, da sie mit weniger Personal mindestens das gleiche leisten sollen. Hier wird es insbesondere für die Personalvertretung darauf angekommen, die Belastungen und die Einhaltungen arbeitszeitrechtlicher Bestimmungen im Blick zu behalten.

Bei der nunmehr per Erlass anstehenden Umsetzung der Maßnahme, können sich die Kolleginnen und Kollegen darauf verlassen, dass wir als DPolG zusammen mit unseren Mitgliedern in der Personalvertretung an ihrer Seite stehen werden, um die individuellen Interessen zu schützen und gemeinsam eine Lösung zu entwickeln.

DV ZPD

20250129 PM DV ZPD - Temporäre Reduzierung Bereitschaftspolizei

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